Freiwillige Leistungsprüfung

Alle Schülerinnen und Schüler der Musikschule können sich freiwillig einer Prüfung unterziehen, die den eigenen Leistungsstand nach den Regularien des bayr. Musikschulverbandes dokumentiert.
Der Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen VBSM hat ein mehrstufiges Prüfungssystem für nahezu alle gängigen Instrumental- und Vokalfächer erarbeitet, das alle Mitgliedsschulen für ihre Musikschüler einsetzen können.
Von einer Einführung der Freiwilligen Leistungsprüfungen erwarten wir für Schüler (und Eltern):
- Leistungsanreiz
- verstärkte Übemotivation
- Möglichkeit der Einschätzung "wo stehe ich"?
- etwaige Prioritätensetzung zugunsten des Faches Musik
- Kompatibilität und Zielorientierung im Hinblick auf das Abiturfach Musik im G8
- durchgehendes Prüfungssystem
- überschaubare Entfernungen bis zu den jeweils nächsten Stufen
- schlüssiges, nachvollziehbares System der Weiterentwicklung
- Möglichkeit, "Prüfungssituationen" zu trainieren (z.B. für Wertungsspiele, Klausuren, Wettbewerbe, Konzerte etc.)
Musikalische Bildung ist in unserem Sinne dem Streben nach Qualität, Fortschritt und Erfolg verpflichtet. Erfolg mag für einzelne Schüler das Erringen eines Preises bei renommierten Wettbewerben darstellen. Anderen Schülern bringt bereits die Teilnahme am Vergleich innerhalb der Musikschule Zugewinn an Motivation, Selbstvertrauen und Leistungsfähigkeit, für wieder Andere stellt das Vorspielen vor einem kleinen Zuhörerkreis das wertvolle Überspringen einer Hürde dar.
Die Teilnahme an freiwilligen Leistungsprüfungen kann Schülerinnen und Schüler von den ersten Repertoirestücken bis zum Einstieg in das professionelle Musizieren begleiten und führen - sofern entsprechende Grundvoraussetzungen gegeben sind.
An unserer Musikschule können Schülerinnen und Schüler die ersten beiden der sog. D-Prüfungen (Leistungsabzeichen in Bronze D1 und Silber D2) absolvieren. Diese bestehen aus einem theoretischen (Fragebogen) und einem praktischen Teil, die in unmittelbarer zeitlicher Nähe zueinander stehen.
Weitere Informationen zum Thema "Freiwillige Leistungsprüfungen" können Sie auf der Homepage des Verbandes Bayerischer Sing- und Musikschulen VBSM einsehen. Dort finden sich neben den Regularien für die einzelnen Instrumente auch alle Fragebögen incl. der Lösungen zum Ausdrucken und Üben.
Unseren Flyer dazu finden Sie im Bereich "DOWNLOADS" zum Ausdruck bereit.
Termine D1 Prüfung in 2012:
Mo 13.02.12 Anmeldeschluss!
Mi 29.02.12 18:00-19:30 Theorie
Fr 02.03.12 18:00-19:30 Theorie
Mi 07.03.12 18:00-19:30 Theorie
Fr 09.03.12 18:00-19:30 Theorie
Mi 14.03.12 18:00-19:30 Theorie
Fr 16.03.12 18:00 Prüfung Theorie
Sa 24.03.12 09:00-15:00 (ca.) Prüfung Praxis
Termine D2 Prüfung in 2012:
Mo 01.10.12 Anmeldeschluss!
Di 06.11.12 18:00-19:30 Theorie
Do 08.11.12 18:00-19:30 Theorie
Di 13.11.12 18:00-19:30 Theorie
Do 15.11.12 18:00-19:30 Theorie
Di 20.11.12 18:00-19:30 Theorie
Do 22.11.12 18:00 Prüfung Theorie
Sa 24.11.12 09:00-13:00 (ca.) Prüfung Praxis
Alle Kurse und Prüfungen finden im Bürgerhaus Ebersberg, Klosterbauhof 1, Kleiner Saal im 2. Stock, statt.
Der Unkostenbeitrag für das Ablegen der Prüfung beträgt € 25,- (35,- für externe Teilnehmer von Kooperationspartnern)
Damit sind die Gebühren für den Theoriekurs und die praktische Prüfung abgegolten.
Für den Kurs in D1 und jetzt auch in D2 gibt es im Verlag Heinlein das Lehrbuch zum Kurs mit CD für Gehörbildung und dem gesamten Theoriestoff.
Anmeldeformulare gibt es über die Lehrkraft bzw. das Büro der Musikschule.
Kompetenznachweis Musik
Mit dem Kompetenznachweis Musik hat der bayr. Musikschulverband ein Zertifikat aufgelegt, welches Schülerinnen und Schülern vorbehalten ist, die durch herausragende musikalische Leistungen eine besondere Stellung in der Schülerschaft einnehmen und die bestimmte Voraussetzungen zusätzlich erfüllen wie mehrjährige Mitgliedschaft in Ensembles, Chören und Spielkreisen und langjährigen Instrumentalunterricht. Auch müssen die herausragenden musikalischen Leistungen an Hand von Programmen, Wettbewerbsteilnahmen etc. dokumentiert sein.
Die Besonderheit des Zertifikats besteht darin, dass es nicht nur vom Musikschulverband sondern auch von zwei Ministerien - Wissenschaft und Forschung sowie Unterricht und Kultus - unterzeichnet wird, was dem Zertifikat unter der Menge von anderen Zeugnissen, Nachweisen etc. eine Sonderstellung einräumt.
Vorgeschlagen wird ein Schüler/eine Schülerin von der Instrumentallehrkraft, womit ein umfangreiches Verfahren in Gang gesetzt wird. Die Schulleitung prüft die Voraussetzungen (Dauer des Unterrichts, Dauer der Mitgliedschaft in Ensembles, Leistungen etc.), in einem "Reflexionsprofil" beschreibt die Lehrkraft die Entwicklung des Kandidaten und warum er/sie für den Kompetenznachweis in Frage kommt. Der Schüler/die Schülerin selbst verfassen ebenfalls ein Papier, in welchem er/sie beschreibt, was ihnen die Zeit an der Musikschule gebracht hat. Dies alles mündet in ein Gespräch zwischen den drei Beteiligten (Schüler/in, Lehrkraft, Schulleitung), in welchem Kernaussagen formuliert werden, die sich dann im Zertifikat wieder finden.
Der fertige Entwurf wird an den bayr. Musikschulverband geschickt, der noch einmal alles auf formale Richtigkeit überprüft. Sodann geht das Zertifikat an den Präsidenten des Verbandes und an die beiden Ministerien, die das Zertifikat unterschreiben.
Überreicht wird das Zertifikat dann im Rahmen einer feierlichen Zeremonie oftmals direkt vom jeweiligen Bürgermeister der Wohnortgemeinde während eines Musikschulkonzertes.
