Unterrichtsgebühren 2011/2012



Hier finden Sie eine Übersicht über die ab 1. September 2011 gültigen Unterrichtsgebühren:

Fach Gebühren Minuten/
Woche
Gebühr/
Monat
Jahresgebühr
Früherziehung Eltern-Kind-Gruppe
50
€ 21,- € 252,-
  Früherziehung
50 € 19,50 € 234,-
Orientierungsstufe
Orientierungsstufe
45 € 39,- € 468,-
  Chorkinder 60/75 € 19,50 € 234,-
  Tanzkinder/
Theaterkinder
60 € 27,-
€ 324,-
Instrumental-
unterricht

IGA/Gruppe ab 3 Teiln.
45 € 39,-
€ 468,-
  Partnerunterricht 2er
45 € 50,- € 600,-
  Einzelunterricht
30 € 65,50 € 786,-
  Einzelunterricht
45 € 90,- € 1.080,-
  Ensemble (Zusatzfach) div. € 5,50 € 66,-
  Ensemble (ohne Hauptfach) 45/60/75 € 13,50 € 162,-
Chöre Pop Chor "Chant & groove" 90 € 19,50 € 234,-

Jugendchor "choir´s crossing" 90 € 5,50 € 66,-
  Jugendchor "PGR" 45 € 5,50 € 66,-
         

 

Kombi-Formen auf Anfrage.
MFE, Chorkinder, Tanzkinder, Theaterkinder als Zusatzfach 50% ermäßigt.


14-tägiger Hauptfachunterricht


Hauptfachunterricht nach Gutscheinsystem (ab 16 Jahren)
Speziell für Berufstätige haben wir wahlweise auch 14-tägige Unterrichtsformen eingerichtet (17 Unterrichtsstunden/Schuljahr):

Fach Gebühren Minuten/
Woche
Gebühr/
Monat
Jahresgebühr
Hauptfach (14-tägig) 3/4-er Gruppe
17x60
€ 28,50
€ 342,-
  2-er Gruppe
17x60 € 36,50
€ 438,-

Einzelunterricht
17x45
€ 46,50
€ 558,-

Ermäßigungen und Zuschläge


Geschwister- Ermäßigung
Besuchen 2 Geschwister (ohne eigenes Einkommen) einer Familie gleichzeitig die Musikschule, so werden die Unterrichtsgebühren (Gebührenordnung § 2.2., A/B/C/E) um 15% ermäßigt. Mit Belegung des 3. Geschwister wird eine Ermäßigung von 20% mit Belegung des 4. Geschwister eine Ermäßigung von 25% für alle teilnehmenden Geschwister einer Familie gewährt.

Sonstige Ermäßigungen
Ermäßigung aus sozialen Gründen wird auf schriftlichen Antrag (bis zum 30.10.) gewährt.

Zuschläge für Erwachsene
Das gesamte Angebot der Musikschule steht in hoher Qualität auch Erwachsenen jeden Alters offen. Die Trägergemeinden wollen ihre Zuschüsse vorrangig zur Förderung von Kindern und Jugendlichen verwendet wissen. Es werden daher Erwachsenenzuschläge von 35% auf alle Gebühren erhoben, wenn der Teilnehmer vor Schuljahresanfang das 18. Lebensjahr vollendet hat. Schüler, Azubis, Studenten bis 23 Jahre können auf Antrag (bis zum 30.10. des Schuljahres) davon befreit werden.

Zuschläge für Auswärtige
Mit Schülern aus Gemeinden, die nicht dem Zweckverband- VHS angegliedert sind oder andere Zuschussvereinbarungen getroffen haben, kann ein besonderes Benutzungsverhältnis vereinbart werden. Es wird ein prozentualer Gebührenzuschlag erhoben. Bitte erkundigen Sie sich im Musikschulbüro!

Achtung! Interessenten aus Steinhöring und Baiern: Die Gemeinde öffnet Ihnen das Musikschulangebot mit einer eigenen Zuschussregelung. Fordern Sie diesbezüglich eine spezielle Info an!

Zahlungsweise
Die Musikschule ist sehr darum bemüht, den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten. Die Gebühren werden daher per Banklastschrift dritteljährlich im November, Februar und Mai eingezogen. Erteilen Sie bitte zugleich mit der Anmeldung eine Bankeinzugsermächtigung!


Hier finden Sie die komplette Gebührensatzung 2011/2012 zum Download: