Schulordnung der Musikschule-vhs

Die Schulordnung ist Bestandteil des Unterrichtsvertrages. Sie ist in der Geschäftsstelle erhältlich. Das Musikschuljahr beginnt am 01.09. und endet am 31.08. Es gilt die staatliche Ferienordnung für allgemeinbildende Schulen. Abweichend davon sind die Sommerferien für Teilnehmer an den Musikalischen Grundfächern (Früherziehung) verlängert. In den Grundfächern sind 30 Unterrichtswochen pro Schuljahr vorgesehen.

Wichtig! Die Anmeldung gilt für ein ganzes Schuljahr - und das hat in erster Linie pädagogische Gründe. Abmeldungen zum Schuljahresende sind jeweils bis 31. Mai schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten. Liegt keine Abmeldung vor, wird der Unterricht im folgenden Jahr weitergeführt.
Probezeit: Für Grundfächer und IGA gilt im ersten Unterrichtsjahr eine Probezeit bis zum 31. Oktober. Eine schriftliche Abmeldung nach Probezeit muss bis zu diesem Tag in der Geschäftsstelle vorliegen. Sie kann nicht von der Lehrkraft entgegengenommen werden.

PDF-icon SCHULORDNUNG.pdf