Häufig werden wir mit Fragen konfrontiert, deren Antworten für viele von Interesse sind. Deshalb haben wir für Sie die wichtigsten zusammengefasst. So können Sie sich schnell informieren, ohne das Musikschulbüro kontaktieren zu müssen.
Zu Anfang eine allgemeine Erklärung
Eine Anmeldung für den Musikunterricht ist verbindlich. Die Anmeldung wird jedoch erst mit dem Besuch der 1. Unterrichtsstunde zum rechtsgültigen Unterrichtsvertrag (Schulordnung 2.10.a).
Wann kann angemeldet werden?
Anmeldungen erfolgen in der Regel während der Einschreibewochen im Mai. Unterrichtsbeginn ist – soweit Platz vorhanden – im September. Anmeldungen können jedoch auch außerhalb der Einschreibezeit getätigt werden. Die Aufnahmemöglichkeit wird in jedem Einzelfall geprüft.
Kann mein Kind schnuppern?
In den EMP-Gruppen (Musikalische Früherziehung, Eltern-Kind-Gruppen) ist Schnuppern in der Regel nicht möglich. Anfang des Schuljahres gilt jedoch bis 31.10. eine Probezeit, während der ohne Angaben von Gründen schriftlich abgemeldet werden kann. Schnupperstunden im Instrumentalbereich vermittelt das Büro.
Wann und wo findet der Unterricht statt?
EMP-Gruppen/Chorkinder/Theaterkinder: In der Regel erhalten die Schülereltern Anfang August ein Schreiben von der zuständigen Lehrkraft, mit dem die genauen Daten (Ort, Raum, Zeit, Lehrkraft) mitgeteilt werden.
Instrumentalbereich: Tag und Uhrzeit des Instrumentalunterrichts werden in der ersten Schulwoche gemeinsam zwischen Lehrkraft und Schüler/Eltern festgelegt. (s. Schulordnung 2.3.c)
Werden Gebühren fällig, wenn das angemeldete Kind aus diversen Gründen den Unterrichtsplatz nicht in Anspruch nimmt?
In diesem Fall ist die zuständige Lehrkraft oder das Büro zu verständigen. Wenn das Kind den Unterricht nicht besucht hat, fallen keine Gebühren an. (s. Schulordnung 2.10.a) Die Anmeldung kann, falls dies gewünscht ist, auf einer „Warteliste“ geführt werden, bis eine passende Gruppe angeboten werden kann.
Kann ich mein Kind nach einigen Wochen wieder abmelden?
In den Fächern der EMP und für Instrumente Grundausbildung (IGA) gilt im ersten Unterrichtsjahr eine Probezeit bis 31.10. (Schulordnung 2.5.a) In dieser Zeit kann der Unterricht ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. In diesem Fall wird die entsprechende Gebühr berechnet. Im Hauptfachunterricht ist keine Probezeit vorgesehen. Eine 6-wöchige Probezeit im Sonderfall kann aus pädagogischen Erwägungen während des Schuljahres eingerichtet werden (s. Schulordnung 2.5.a und b). In allen anderen Fächern ist eine Abmeldung während des Schuljahres nur im Ausnahmefall möglich (Schulordnung 2.11.a und b). Reguläre Abmeldung: zum Ende des Schuljahres. Eine schriftliche Kündigung muss bis spätestens 31.5. im Büro der Musikschule vorliegen.
Kann die Gruppe gewechselt werden, wenn die angebotene Unterrichtszeit nicht passt?
Dies kann im Einzelfall über das Musikschulbüro geprüft werden.
Wird der Unterricht nachgeholt, wenn das Kind krank ist?
Diese Stunden müssen von der Lehrkraft nicht nachgeholt werden. Bei längerer Krankheit des Kindes kann eine Gebührenrückerstattung beantragt werden (Schulordnung 2.8.b).
Wird der Unterricht bei Erkrankung der Lehrkraft nachgeholt?
Auch dieser Unterricht muss nicht nachgegeben werden. Entfällt der Unterricht wegen Erkrankung der Lehrkraft öfter als dreimal, bzw. zweimal bei den Angeboten der EMP (Musikalische Früherziehung, Eltern-Kind-Gruppen) und gelingt es der Schulleitung nicht, eine Vertretungskraft einzusetzen, können die entsprechenden Unterrichtsgebühren auf schriftlichen Antrag erstattet werden (Schulordnung 2.8.e).
Muss die gesamte Jahresgebühr in einem Betrag bezahlt werden?
Der Jahresbetrag wird in 3 Raten vom Konto abgebucht (Gebührenordnung 5.1).