Gebühren Schuljahr 2024/25 und voraussichtliche Gebühren 25/26

Aus­zug

Die Musik­schu­le Ebers­ber­ger Land ist eine öffent­li­che Ein­rich­tung im Zweck­verband Kom­mu­na­le Bil­dung. Nach den Qualitätsmaß­stäben des VDM und den Richt­li­ni­en des Frei­staats Bay­ern ermög­li­chen wir mit 58 fest­an­ge­stell­ten Pädagog:innen den ­Unter­richt für 2.800 Schü­le­rin­nen und Schü­lern aus 16 Gemein­den bei sozia­ler Chan­cen­gleich­heit.

Wich­ti­ge Hin­wei­se

Eine Anmeldung wird mit dem Besuch der ersten Unterrichtsstunde zum rechtsgültigen Unterrichtsvertrag.

Die Anmel­dung gilt für ein gan­zes Schul­jahr und kann nur in Aus­nah­me­fäl­len vor­her gekün­digt wer­den. Abmel­dun­gen zum Schul­jah­res­en­de sind bis zum 31.05. schrift­lich an das Büro der Musik­schu­le zu rich­ten. Pro­be­zeit in Grund­fächern, Ori­en­tie­rungs­stu­fe und IGA jeweils bis 31. Okto­ber (nicht Instru­men­ten­ka­rus­sell).

  • MFE, Chor-/Tanz­kin­der/­Ju­gend­chor: als Zusatz­fach 50 % ­er­mäßigt (bei weni­ger als 6 Teil­neh­mern Gebühr wie Grup­pen­un­ter­richt)
  • Geschwis­ter-Ermä­ßi­gung (15 % – 25 %): Antrag bei Anmel­dung
  • Sozi­al-Ermä­ßi­gung: Schrift­li­cher Antrag bis zum 30. 10.
  • Erwach­se­nen­zu­schlä­ge: 35 % (Schü­ler, Azu­bis befreibar)
  • Aus­wär­ti­gen­zu­schlä­ge: 75 % (wei­te­re Infos im Sekre­ta­ri­at)
  • Ein­zel­un­ter­richt: Nur für Ummel­dun­gen und nach indi­vi­du­el­ler Ent­schei­dung durch die Schul­lei­tung.
  • Zah­lungs­wei­se: Drit­tel­jähr­li­cher Gebüh­ren­ein­zug erfolgt per Bank­last­schrift. Bit­te SEPA-Last­schrift­man­dat ­ertei­len.
  • Schul­ord­nung: Die Schul­ord­nung ist im Büro der Musik­schu­le erhält­lich. Sie ist Bestand­teil des Unter­richts­ver­tra­ges und wird bei Anmel­dung aner­kannt. Das Musik­schul­jahr und die Ferien­ordnung ent­spre­chen den staat­li­chen Bestim­mun­gen für all­gemeinbildende Schu­len (Abwei­chend davon: Früh­erzie­hung: 30 Unterrichtswochen/Jahr).
  • Ein­zel­un­ter­richts­for­men (E30/E45) wer­den nur für Ummel­dun­gen und nach indi­vi­du­el­ler Ent­schei­dung durch die Schul­lei­tung geneh­migt.

Gebüh­ren­ord­nung zum Down­load (pdf)