Gebühren Schuljahr 2023/24

Auszug

Die Musikschule ist eine öffentliche Einrichtung im Zweck­verband Kommunale Bildung. Nach den Qualitätsmaß­stäben des VDM und den Richtlinien des Freistaats Bayern ermöglichen wir mit 50 festangestellten Pädagog:innen den ­Unterricht für 2.100 Schüler:innen aus 16 Gemeinden bei sozialer Chancengleichheit.

Unterricht

Dauer

Monat

Jahr

Eltern-Kind Gruppe

50 Min

29,00 €

348,00 €

Musikalische Früherziehung

50 Min

26,50 €

318,00 €

Orientierungsstufe

45 Min

48,50 €

582,00 €

IGA Gruppe ab 3

45 Min

48,50 €

582,00 €

Chorkinder

60 / 70 Min

21,00 €

252,00 €

Jugendchor

75 Min

17,50 €

210,00 €

Partner (2er)

45 Min

66,00 €

792,00 €

Einzelunterricht

30 Min

89,50 €

1.074,00 €

Einzelunterricht

45 Min

121,00 €

1.452,00 €

Ensemble als Zusatz

div. Min

7 €

84,00 €

Ensemble

div. Min

16,00 €

192,00 €

Kammerchor, Pop Chor

60 Min

16,00 €

192,00 €

Instrumental-Vokalunterricht 14-tägig / Gutscheinsystem (ab 16 Jahre)

45 Min

65,00 €

780,00 €

Wichtiger Hinweis

Eine Anmeldung wird mit dem Besuch der ersten Unterrichtsstunde zum rechtsgültigen Unterrichtsvertrag.

Die Anmeldung gilt für ein ganzes Schuljahr und kann nur in Ausnahmefällen vorher gekündigt werden. Abmeldungen zum Schuljahresende sind bis zum 31.05. schriftlich an das Büro der Musikschule zu richten. Probezeit in Grund­fächern, Orientierungsstufe und IGA jeweils bis 31. Oktober (nicht Instrumentenkarussell).

  • MFE, Chor-/Tanzkinder/Jugendchor: als Zusatzfach 50 % ­er­mäßigt (bei weniger als 6 Teilnehmern Gebühr wie Gruppenunterricht)
  • Geschwister-Ermäßigung (15 % – 25 %): Antrag bei Anmeldung
  • Sozial-Ermäßigung: Schriftlicher Antrag bis zum 30. 10.
  • Erwachsenenzuschläge: 35 % (Schüler, Azubis befreibar)
  • Auswärtigenzuschläge: 75 % (weitere Infos im Sekretariat)
  • Einzelunterricht: Nur für Ummeldungen und nach individueller Entscheidung durch die Schulleitung.
  • Zahlungsweise: Dritteljährlicher Gebühreneinzug erfolgt per Banklastschrift. Bitte SEPA-Lastschriftmandat ­erteilen.
  • Schulordnung: Die Schulordnung ist im Büro der Musikschule erhältlich. Sie ist Bestandteil des Unterrichtsvertrages und wird bei Anmeldung anerkannt. Das Musikschuljahr und die Ferien­ordnung entsprechen den staatlichen Bestimmungen für all­gemeinbildende Schulen (Abweichend davon: Früherziehung: 30 Unterrichtswochen/Jahr).
  • Einzelunterrichtsformen (E30/E45) werden nur für Ummeldungen und nach individueller Entscheidung durch die Schulleitung genehmigt.

Gebührenordnung zum Download (pdf)